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Onlinedienste

Hände bedienen Tastatur eines Laptops

Die Landesjustizverwaltungen bieten neben der Möglichkeit zur Online-Antragstellung im Mahnverfahren und der Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen über das Internet auch für den Bereich der Grundbuch- und Registerführung die nachfolgend aufgeführten Auskunftsverfahren an. Darüber hinaus stehen Ihnen Informationsangebote des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen zu Bundes- und Landesrecht sowie zur Rechtsprechung zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain -Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.