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Bundesnotarkammer

Bundesnotarkammer

drei schräge Balken Text Bundesnotarkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Die Bundesnotarkammer ist eine selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Rechten und Pflichten. Sie ist die berufsständische Vertretung für alle Notarinnen und Notare auf Bundesebene. Außerdem wurden ihr staatliche Aufgaben übertragen. Weitere Informationen zur Bundesnotarkammer finden Sie unter https://www.bnotk.de/ 

Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ) wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es enthält als deutschlandweite zentrale Stelle die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die von Notarinnen und Notaren errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Zentrale Testamentsregister wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Registrierungen zu Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Es informiert außerdem die Verwahrstelle über die Pflicht zur Ablieferung an das zuständige Nachlassgericht. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Zentralen Testamentsregister finden Sie unter https://www.testamentsregister.de.

Das Zentrale Testamentsregister kann gem. § 78f Abs. 1 der Bundesnotarordnung von Notarinnen und Notaren sowie von Gerichten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eingesehen werden. Die Auskunft wird den Nachlassgerichten direkt über die Registerabfrage erteilt. Hier gelangen Sie zur Justizauskunft.

Daneben kann jeder gem. Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft darüber verlangen, ob und welche eigenen personenbezogenen Daten beim Zentralen Testamentsregister verarbeitet werden.

Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeverfügungen in Deutschland. Es wird von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag geführt. Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen zu informieren. Dadurch werden überflüssige Betreuungen im Interesse der Vorsorgenden vermieden und die schnelle Auffindbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Notfall gewährleistet.

Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Die Registrierung kann nicht nur durch Notare, sondern auch durch Privatpersonen vorgenommen werden.

Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister finden Sie unter https://www.vorsorgeregister.de/

Auskunft aus dem Register https://www.vorsorgeregister.de erhält nur das Betreuungsgericht (und das Landgericht als Beschwerdegericht) sowie die behandelnden Ärzte des Vorsorgenden. Hier gelangen Sie zur geschützten Justizauskunft.