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E-Justice-Rat
Der E-Justice-Rat ist das zentrale strategische Steuerungsgremium für die digitale Transformation der Justiz. Er koordiniert gemeinsam mit der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, entwickelt gemeinsame justizspezifische IT-Standards und trifft richtungsweisende Entscheidungen über den Einsatz digitaler Anwendungen.
Zum 1. Juli 2026 hat der Freistaat Bayern den Vorsitz im E-Justice-Rat von Nordrhein-Westfalen übernommen. Mit der Übernahme des Vorsitzes ist eine große Verantwortung für die digitale Transformation der Justiz verbunden, der ich mich gerne stelle.
Die Bedeutung des E-Justice-Rats wird insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Justiz und des tiefgreifenden digitalen Wandels in Staat und Gesellschaft deutlich. Ohne eine leistungsfähige, zuverlässige und den Anforderungen der Justiz als dritter Staatsgewalt gerecht werdenden Informationstechnik wäre ein Justizbetrieb in seiner heutigen Form nicht denkbar. Mit der flächendeckenden Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der E-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wurde bereits eine unverzichtbare Grundlage für die digitale Verfahrensführung geschaffen. Zugleich bin ich überzeugt, dass die digitale Transformation der Justiz erst am Anfang steht.
Der E-Justice-Rat arbeitet nach dem Leitgedanken "Gemeinsam Digitalisieren für einen starken Rechtsstaat". Dieser Ansatz macht deutlich, dass die Digitalisierung der Justiz keine Aufgabe einzelner Gerichte, Behörden oder Länder ist. Sie kann nur gelingen, wenn Bund und Länder ihre Kräfte bündeln, gemeinsame Prioritäten setzen sowie digitale Lösungen miteinander entwickeln und nutzen.
Mit bundesweiten IT-Projekten sind bereits wesentliche Schritte hin zu einer einheitlichen digitalen Justizlandschaft unternommen worden. Die „bundeseinheitliche Justizcloud“ ist beispielsweise ein solches zentrales Digitalisierungs- und Strukturprojekt von Bund und Ländern. Ziel ist der Aufbau einer souveränen, sicheren und leistungsfähigen Betriebsplattform für die Justiz-IT. Auf dieser Plattform sollen künftig das Gemeinsame Fachverfahren „GeFa“, das Fachverfahren „dabag“ (bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch) sowie das Fachverfahren „AuRegis“ (elektronische Registerverfahren) betrieben werden. Alle drei Anwendungen sind für den bund- und länderübergreifenden Betrieb vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Sie bietet die Chance, die hohe Qualität der Rechtspflege auch in Zukunft zu sichern – trotz immer komplexer werdenden Verfahren und der immer knapper werdenden personellen Ressourcen. Zugleich dürfen die mit KI-Systemen einhergehenden Risiken nicht aus dem Blick verloren werden. Fest steht: Die Entscheidungsfindung muss den Richterinnen und Richtern sowie den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vorbehalten bleiben.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, den bewährten Geist der Zusammenarbeit im E-Justice-Rat fortzusetzen, laufende bund- und länderübergreifende Projekte zügig zum Erfolg zu führen und zugleich neue strategische Vorhaben entschlossen auf den Weg zu bringen. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe digitale Justiz.
Herr Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann
Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Vorsitzender des E-Justice-Rats
E-Justice-Rat und Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz im Gesamtgefüge der Gremien

