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Zusammensetzung und Aufgaben

Mit der im Juni 2012 gezeichneten Vereinbarung über die Errichtung des E-Justice- Rats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz hat der bis zu diesem Zeitpunkt als „Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung“ firmierende Zusammenschluss der Justizverwaltungen in Bund und Ländern einen festen rechtlichen Rahmen erhalten. Seither führt er seine Aufgaben als ständige Arbeitsgruppe des neu gegründeten E-Justice-Rat unter dem Namen „Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz“ fort.

Der BLK gehören die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an. Neben den regulären und stimmberechtigten Mitgliedern steht die BLK auch Gästen offen. Aktuell darf die BLK das Bundesamt der Justiz der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich als ständige Gäste begrüßen. Den Vorsitz der BLK führt diejenige Justizverwaltung, die den Vorsitz im E-Justice-Rat innehat. Der regelmäßige Turnus für den Vorsitz beträgt vier Jahre. Bis zum 30. Juni 2024 obliegt diese Aufgabe der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Die BLK tagt regelmäßig zweimal jährlich. Entscheidungen kann sie zwischenzeitlich auch im Wege eines schriftlichen Umlaufbeschlussverfahrens treffen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und mit Einwilligung des E-Justice-Rats kann die BLK Arbeitsgruppen einrichten, wenn Aufgaben dauerhaft oder zumindest über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. Für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen können temporäre Themenkreise gegründet werden.

Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz hat den Auftrag, die Entscheidungen des E-Justice-Rats vorzubereiten und umzusetzen. Hierzu regelt sie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.

Zu den Aufgaben der BLK gehören hierbei insbesondere:

  • die Mitwirkung an Rechtsetzungsvorhaben
  • die Koordinierung von Projekten und Maßnahmen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • das Hinwirken auf und Formulieren von gemeinsamen Standards zur Ermöglichung der länderübergreifenden elektronischen Zusammenarbeit
  • die Entwicklung vorrangig gemeinsamer neuer IT-Verfahren sowie die Förderung des Austauschs und der Weitergabe bereits entwickelter Verfahren
  • die Information über landesspezifische Entwicklungen, zum Beispiel Neuentwicklungen von Verfahren, Ausschreibungen, Beschaffungen und Rahmenverträge.

Eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem E-Justice-Rat unterstützt die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz in ihrer Aufgabenbewältigung.

Die Geschäftsstelle ist über das Funktionspostfach blk@jm.nrw.de erreichbar.