Auskunft aus dem Register erhalten nur Gerichte und Notare. Hier gelangen Sie zur geschützten Justizauskunft. ![]()
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) im gesetzlichen Auftrag für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen damit im Betreuungsfall die Vorsorgeurkunde auch gefunden wird. Die Vorsorgevollmacht schafft bei Krankheit oder im Alter Sicherheit, dass in hilfloser Lage die Betreuung durch Personen des Vertrauens stattfindet. Hier gelangen Sie zum Vorsorgeregister. ![]()
Auskunft aus dem Register erhält nur das Betreuungsgericht (und das Landgericht als Beschwerdegericht). Hier gelangen Sie zur geschützten Justizauskunft![]()