Ein Abriss über den aktuellen Stand (Juli 2008) des elektronischen Rechtsverkehrs im Freistaat Thüringen
Zum 01.01.2007 wurde der Kommunikationsweg des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt sind Eintragungsanträge zum Handelsregister ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Weitergehende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie auf der Internetseite http://www.thueringen.de/de/justiz/modern/erv/
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Der Freistaat Thüringen hat zum 01.05.2007 das elektronische Mahnverfahren eingeführt. Die Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben (Sachsen-Anhalt) ist seitdem als gemeinsames Mahngericht für die automatisierte Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie der Mahnverfahren aus Thüringen, die in einer nur maschinell lesbaren Form beantragt werden, zuständig. Die Möglichkeit der maschinellen Bearbeitung umfasst die elektronische Antragstellung über das Internet unter Verwendung qualifizierter Signaturen, die Antragstellung im Barcodeverfahren sowie mittels Übersendung von Disketten (so genanntes Datenträger-Austausch-Verfahren). Das Beleglese-Verfahren wird ab dem 01.01.2009 möglich sein.
Für Mahnbescheide, die in Papierform beantragt werden, bleiben für eine Übergangszeit bis einschließlich 31.12.2008 die Thüringer Amtsgerichte wie bisher zuständig. Ab dem 01.01.2009 sind alle Anträge (gleich ob in Papier- oder elektronischer Form) auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ausschließlich bei dem gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben zu stellen.
Weitere Informationen zum elektronischen Mahnverfahren in Thüringen finden Sie unter http://www.thueringen.de/de/justiz/modern/emv/
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Im Rahmen der Außendarstellung der Thüringer Justiz wird dem Internet eine besondere Bedeutung beigemessen. Seit April 1999 können auf der Webseite des Thüringer Oberlandesgerichts (www.thueringen.de/olg
) Termine anstehender Zwangsversteigerungsverfahren, wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung des Gerichts sowie eine allgemeine Leitsatzdatenbank (mit Suchroutine) aufgerufen werden.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft präsentiert sich mit einer eigenen Seite im Internet (www.thueringen.de/thgsta
).
Das Internet wird auch als Ort für Bekanntmachungen der in Thüringen eröffneten Insolvenzverfahren und Mitteilungen in Handelsregistersachen über ein von Nordrhein-Westfalen bereitgestelltes Portal genutzt.
Für die Fachanwendungen Solum*- und RegisSTAR (Elektronisches Grundbuch bzw. Handelsregister) wurden Abrufverfahren eingerichtet. Insoweit wird die Möglichkeit geschaffen, Daten aus dem Grundbuch bzw. Handelsregister nach vorheriger Zulassung/Registrierung von einer Kanzlei, einer Bank, einem Büro oder dem heimischen PC-Arbeitsplatz aus einzusehen.
Ein Pilot-Projekt für den Einsatz eines zukunftsfähigen, grundsätzlich als einheitliches für alle Fachgerichte nutzbares Fachsystem („GO§A“), ist seit Anfang 2007 beim Verwaltungsgericht Weimar realisiert und wird für den Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Thüringer Oberverwaltungsgericht sowie das Thüringer Finanzgericht erweitert werden. Im Zusammenhang damit ist vorgesehen, die technologischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs (Implementierung eines Dokumentenund Vorgangsbearbeitungs-Management-Systems, elektronische Signatur) zu realisieren. Pilotgerichte werden der: Thüringer Verfassungsgerichtshof, das Thüringer Oberverwaltungsgericht, das Thüringer Finanzgericht und das Verwaltungsgericht Weimar sein.
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* Für das Grundbuchabrufverfahren sind gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen zu beachten