Im Bereich des elektronischen Grundbuchs wird "Folia" eingeführt, die Ausstattung aller Amtsgerichte wurde im Jahr 2006 abgeschlossen. Die bereits umgestellten Grundbücher
können über Internet eingesehen werden.
Bei der Registerautomation wurden die Handels- und Genossenschaftsregister sowie die Vereinsregister von bisher 27 auf vier Standorte (Flensburg, Kiel, Lübeck und Pinneberg) und die Partnerschaftsregister landesweit auf den Standort Kiel konzentriert und auf die elektronische Registerführung umgestellt. Seit dem 01.08.2005 erfolgt die elektronische Beauskunftung
über das Internet. Die Daten können auch über das Registerportal der Bundesländer
abgerufen werden.
Seit dem 01.01.2007 müssen grundsätzlich bei allen Registergerichten der Länder der Bundesrepublik Deutschland Anmeldungen zur Eintragung in das Register und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch in elektronischer Form eingereicht werden. Diese verpflichtende elektronische Einreichung dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die zum 01.01.2007 den elektronischen Rechtsverkehr mit den Registergerichten und die elektronische Registerführung vorschreibt.
Die Einreichung in elektronischer Form erfolgt über die virtuelle Poststelle der o. g. Amtsgerichte.
Die Aktenführung in den Registergerichten erfolgt vollständig elektronisch.
Im Bereich Mahngericht wurde im Jahre 2002 das elektronische Mahnverfahren via Datenträgeraustausch beim AG Schleswig eingeführt. Seit dem 01.11.2006 hat das Amtsgericht Schleswig
die alleinige Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren in Schleswig-Holstein, wobei gleichzeitig die maschinelle Bearbeitung aller Mahnsachen vorgeschrieben wurde. Neben dem Datenträgeraustausch werden auch ProfiMahn, Online-Mahnantrag und das Belegleseverfahren unterstützt.
Im Bereich der Ausstattung gibt es Servicearbeitsplätze der Richter, Staatsanwälte und Bediensteten, die mit den Lösungen "MEGA", "MESTA" und "Judex" laufen.
Schleswig-Holstein nimmt am Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de
teil, das auch umgesetzt ist.
An welchen Gerichten der elektronische Rechtsverkehr zugelassen wurde und die weiteren Voraussetzungen, können unter www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de
nachgelesen werden.