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Sachsen

Die sächsische Justizverwaltung hat sich zum Ziel gestellt, den elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) bis Ende 2012 flächendeckend einzuführen. Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt in Sachsen die schrittweise Einführung des ERV. Begonnen wurde mit den Registergerichten. Die Kommunikation erfolgt mit der von der Firma bos-Bremen entwickelten Software „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) im sicheren OSCI-Standard. Die Umsetzung der benötigten Funktionen, wie das Ver- und Entschlüsseln der Nachrichten, die Erzeugung elektronischer Signaturen sowie die Signaturprüfung geschieht durch den von der sächsischen Staatsregierung betriebenen Governikus–Intermediär.

Abgeschlossene Projekte

Der elektronische Rechtsverkehr durch Einreichung elektronischer Dokumente ist in folgenden Verfahren eingeführt:

  • Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister,
  • Zivilprozessuales Mahnverfahren (gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen in Staßfurt, Sachsen-Anhalt),
  • Zugang zu Elektronischer Auskunft und Antragstellung in Verwaltungsverfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

2. Aktuelle Projekte

a) Sozialgerichtsbarkeit

Die rechtsverbindliche Entgegennahme elektronischer Dokumente über das EGVP wurde zum 1. April 2011 im Sächsischen Landessozialgericht und im Sozialgericht Dresden zugelassen. Der ERV an den weiteren Sozialgerichten soll nach Auswertung der gesammelten Erfahrungen eingeführt werden.

 

b) Verwaltungsgerichtsbarkeit

Seit dem 1. März 2011 besteht beim Verwaltungsgericht Dresden ein Projekt zur Einführung des ERV. Es soll neben der externen Kommunikation mittels EGVP die elektronische Aktenbearbeitung erprobt werden. Aus diesem Grund gliedert sich das Projekt in zwei Teilprojekte:

  • elektronische Aktenbearbeitung auf der Grundlage VG/FG-DOMEA
  • Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Externen über EGVP

Die Erfahrungen, die bei der elektronischen Aktenbearbeitung mit einem Dokumentenmanagementsystem gesammelt werden, sollen später von der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch von den anderen Gerichtsbarkeiten genutzt werden können.

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c) Grundbuch

Es ist der flächendeckende Einsatz des elektronischen Postausgangs an die Notare über EGVP ab September 2011 geplant. Parallel zur Eröffnung des elektronischen Zugangs (Entgegennahme elektronischer Anträge und notarieller Urkunden) ist die Einführung der Elektronischen Grundakte geplant. Hierzu wurde mit den technischen Entwicklungsarbeiten begonnen.

 

d)  ordentliche Gerichtsbarkeit (OGB)

Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden organisatorische Voruntersuchungen durchgeführt. Der Testbetrieb zur Entgegennahme elektronischer Dokumente über das EGVP parallel zur Papiereinreichung wurde im Mai 2011 bei ausgewählten Gerichten aufgenommen. Ab Herbst 2011 soll die rechtsverbindliche Entgegennahme elektronischer Dokumente bei den ersten Gerichten möglich sein.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ab 1. Januar 2012 die Entgegennahme verschlüsselter elektronischer Nachrichten durch die Nachlassgerichte vom Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Deshalb soll zu diesem Zeitpunkt ein EGVP-Postfach bei allen Nachlassgerichten eingerichtet sein.

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e) Arbeits- und Finanzgerichte

Die Eröffnung des elektronischen Zugangs zu den Arbeitsgerichten und zum Finanzgericht soll im Laufe des Jahres 2012 erfolgen. Dabei sollen die Erfahrungen im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, der OGB und der Verwaltungsgerichtsbarkeit genutzt werden.

 

f) Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa (SMJus)

Seit dem 1. Juli 2011 besteht beim SMJus die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation über ein EGVP-Postfach.

 

3. Zentrale Portale

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den bundesweiten Portalen für die entsprechenden Gerichtsverfahren. Dort stehen die Daten für externe Nutzer zum Abruf bereit.