Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen-Anhalt
In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Elektronische Rechtsverkehr in folgenden Verfahrensbereichen bereits realisiert:
- Im
Online-Mahnverfahren ist seit dem 01.03.2006 das erste gerichtliche Verfahren realisiert, in dem eine durchgängig elektronische Verfahrensführung zulässig und technisch möglich ist. Seit dem 01.05.2007 sind diese Möglichkeiten durch die Einrichtung des Gemeinsamen Mahngerichts auch für Anträge aus den Ländern Sachsen und Thüringen eröffnet.
- Im
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister besteht seit dem 01.01.2007 die umfassende Möglichkeit, Anmeldungen und zum Register einzureichende Unterlagen dem Amtsgericht Stendal als landesweit zuständigem Registergericht Sachsen-Anhalts in elektronischer Form zu übermitteln. Seit dem 01.04.2007 ist die elektronische Einreichung hier obligatorisch. Zum
Vereinsregister können Anmeldungen seit dem 01.01.2010 elektronisch übermittelt werden. Die Möglichkeit besteht hier als zusätzliche Alternative zu einer papiergebundenen Einreichung. Mit dem über das gemeinsame Registerportal der Länder bundesweit vernetzten WEB-Abrufverfahren und der elektronischen Bekanntmachung in Registersachen sind für die genannten Register auch über das Antragsverfahren hinausgehende Funktionen technisch an die Bedingungen des Elektronischen Rechtsverkehrs angepasst.
- In der gesamten
Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation eröffnet (seit dem 01.03.2009 mit dem Verwaltungsgericht Magdeburg und dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und seit dem 01.10.2009 mit dem Verwaltungsgericht Halle).
- In der gesamten
Arbeitsgerichtsbarkeit ist der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Seit dem 01.09.2010 bei dem Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt sowie den Arbeitsgerichten Magdeburg und Halle, seit dem 01.03.2011 bei dem Arbeitsgericht Stendal und seit dem 01.06.2011 bei dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau.
In allen Verfahrensbereichen wird das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) für die Übermittlung elektronischer Dokumente genutzt. Der Einsatz von EGVP ist dauerhaft als wesentliches Funktionsmerkmal des Elektronischen Rechtsverkehrs in Sachsen-Anhalt auch über die o.a. Verfahren hinaus vorgesehen.
Einzelfunktionen des Elektronischen Rechtsverkehrs sind zudem insbesondere mit den
WEB-Abrufverfahren zum maschinell geführten Grundbuch und der elektronischen
Veröffentlichung im Insolvenzverfahren vorhanden. Darüber hinaus werden zunehmend Bürgerinformationen in elektronischer Form zur Recherche bereitgestellt (z.B. Landesrecht Sachsen-Anhalt).
Zeitnah soll unter Nutzung des EGVP mit der Anbindung der Insolvenzgerichte an den elektronischen Rechtsverkehr begonnen werden.