Justizportal des Bundes und der Länder

Sachsen-Anhalt

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen-Anhalt

In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Elektronische Rechtsverkehr in zwei Verfahrensbereichen bereits realisiert:

  • Im Online-Mahnverfahren ist seit dem 01.03.2006 das erste gerichtliche Verfahren realisiert, in dem eine durchgängig elektronische Verfahrensführung zulässig und technisch möglich ist. Seit dem 01.05.2007 sind diese Möglichkeiten durch die Einrichtung des Gemeinsamen Mahngerichts auch für Anträge aus den Ländern Sachsen und Thüringen eröffnet.
  • Im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister besteht seit dem 01.01.2007 die umfassende Möglichkeit, Anmeldungen und zum Register einzureichende Unterlagen dem Amtsgericht Stendal als landesweit zuständigem Registergericht Sachsen-Anhalts in elektronischer Form zu übermitteln. Seit dem 01.04.2007 ist die elektronische Einreichung hier obligatorisch. Zum Vereinsregister können Anmeldungen seit dem 01.01.2010 elektronisch übermittelt werden. Die Möglichkeit besteht hier als zusätzliche Alternative zu einer papiergebundenen Einreichung. Mit dem über das gemeinsame Registerportal der Länder bundesweit vernetzten WEB-Abrufverfahren und der elektronischen Bekanntmachung in Registersachen sind für die genannten Register auch über das Antragsverfahren hinausgehende Funktionen technisch an die Bedingungen des Elektronischen Rechtsverkehrs angepasst.
  • In der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation eröffnet (seit dem 091.03.2009 mit dem Verwaltungsgericht Magdeburg und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und seit dem 01.10.2009 mit dem Verwaltungsgericht Halle).

In allen Verfahrensbereichen wird hier das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) für die Übermittlung elektronischer Dokumente genutzt. Der Einsatz von EGVP ist dauerhaft als wesentliches Funktionsmerkmal des Elektronischen Rechtsverkehrs in Sachsen-Anhalt auch über die o.a. Verfahren hinaus vorgesehen. Für die Annahme und Verwaltung elektronischer Eingänge werden derzeit noch Dienstleistungsangebote anderer Länder in Anspruch genommen. Künftig soll für die Aufgaben der Virtuellen Poststelle ebenso wie für die aktive digitale Signatur verstärkt die landesinterne technische Infrastruktur genutzt werden.

Einzelfunktionen des Elektronischen Rechtsverkehrs sind zudem insbesondere mit den WEB-Abrufverfahren zum maschinell geführten Grundbuch und der elektronischen Veröffentlichung im Insolvenzverfahren vorhanden. Darüber hinaus werden zunehmend Bürgerinformationen in elektronischer Form zur Recherche bereitgestellt (z.B. Landesrecht Sachsen-Anhalt).

Zeitnah sollo unter Nutzung des EGVP mit der Anbindung der Insolvenzgerichte an den elektronischen Rechtsverkehr begonnen werden.