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Nordrhein-Westfalen

Elektronischer Rechtsverkehr in Nordrhein-Westfalen

In der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit vier Verfahren, die dem elektronischen Rechtsverkehr im engeren Sinne zuzuordnen sind:

  1. Automatisiertes Mahnverfahren - mit etwa 3,0 Mio. Verfahren pro Jahr -
  2. Elektronischer Rechtsverkehr in Registersachen - mit ca. 25.000 Eingängen pro Monat -
  3. Elektronischer Rechtsverkehr in der Finanzgerichtsbarkeit - eröffnet für alle Finanzgerichte und alle Verfahrensarten -
  4. Elektronischer Rechtsverkehr in der Familiengerichtsbarkeit - derzeit noch für einen geschlossenen Teilnehmerkreis -
  5. Elektronischer Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Pilotprojekt).

Schwerpunktmäßig widmet sich NRW derzeit der Digitalisierung der Binnenkommunikation. Hier sollen auf Basis von XJustiz strukturierte volumenstarke Transaktionen von der Papierform auf die elektronische Datenübergabe - einschließlich der Möglichkeit einer unmittelbaren Verarbeitung in den übernehmenden Fachverfahren - kurzfristig umgestellt werden. Gleiches gilt für die Standard-Massen-Kommunikation mit Behörden (z.B. Maut-Ordnungswidrigkeiten-Verfahren; Asylverfahren pp.). So verfügen zwischenzeitlich alle Familiengerichte über die Möglichkeit, Anfragen zum Versorgungsausgleich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund –DRV Bund- auf elektronischem Weg abzuwickeln. Die Einbeziehung weiterer Versorgungsträger ist bereits geplant.