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Nordrhein-Westfalen

Elektronischer Rechtsverkehr in Nordrhein-Westfalen

In der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit vier Verfahren, die dem elektronischen Rechtsverkehr im engeren Sinne zuzuordnen sind:

  1. Automatisiertes Mahnverfahren - mit etwa 3,0 Mio. Verfahren pro Jahr -
  2. Elektronischer Rechtsverkehr in Registersachen - mit ca. 25.000 Eingängen pro Monat -
  3. Elektronischer Rechtsverkehr in der Finanzgerichtsbarkeit - eröffnet für alle Finanzgerichte und alle Verfahrensarten -
  4. Elektronischer Rechtsverkehr in der Familiengerichtsbarkeit - derzeit noch für einen geschlossenen Teilnehmerkreis -
  5. Elektronischer Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Pilotprojekt) -
  6. Elektronischer Rechtsverkehr in Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG (bislang Landgericht Köln).

Schwerpunktmäßig widmet sich NRW derzeit der Digitalisierung der Binnenkommunikation. Hier sollen auf Basis von XJustiz strukturierte volumenstarke Transaktionen von der Papierform auf die elektronische Datenübergabe - einschließlich der Möglichkeit einer unmittelbaren Verarbeitung in den übernehmenden Fachverfahren - z.B. im Datenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten umgestellt werden. Gleiches gilt für die Standard-Massen-Kommunikation mit Behörden (z.B. Maut-Ordnungswidrigkeiten-Verfahren; Asylverfahren pp.). So verfügen zwischenzeitlich alle Familiengerichte über die Möglichkeit, Anfragen zum Versorgungsausgleich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund -DRV Bund- auf elektronischem Weg abzuwickeln. Die Einbeziehung weiterer Versorgungsträger ist bereits geplant.