Elektronischer Rechtsverkehr in Nordrhein-Westfalen
In der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit vier Verfahren, die dem elektronischen Rechtsverkehr im engeren Sinne zuzuordnen sind:
Schwerpunktmäßig widmet sich NRW derzeit der Digitalisierung der Binnenkommunikation. Hier sollen auf Basis von XJustiz strukturierte volumenstarke Transaktionen von der Papierform auf die elektronische Datenübergabe - einschließlich der Möglichkeit einer unmittelbaren Verarbeitung in den übernehmenden Fachverfahren - kurzfristig umgestellt werden. Gleiches gilt für die Standard-Massen-Kommunikation mit Behörden (z.B. Maut-Ordnungswidrigkeiten-Verfahren; Asylverfahren pp.). So verfügen zwischenzeitlich alle Familiengerichte über die Möglichkeit, Anfragen zum Versorgungsausgleich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund –DRV Bund- auf elektronischem Weg abzuwickeln. Die Einbeziehung weiterer Versorgungsträger ist bereits geplant.