Projekte zum Elektronischen Rechtsverkehr
(Stand: 26. Juli 2010)
Insbesondere mit Blick auf das Justizkommunikationsgesetz wird sich die niedersächsische Justiz auch zukünftig verstärkt den Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs stellen, um praktische Erfahrungen auf dem E-Justice-Sektor sammeln zu können. Durch eine Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten für externe Beteiligte soll der elektronische Rechtsverkehr nachhaltig gefördert und Akzeptanzschwierigkeiten überwunden werden.
Mit dem Einsatz moderner Kommunikationsmittel ist ein hoher Nutzen sowohl für die Justiz als auch für die Bürger und die anderen Verfahrensbeteiligten verbunden. Um die Rationalisierungs- und Beschleunigungspotentiale für die Justiz optimal nutzen zu können, bedarf es neben der Regelung der elektronischen Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten auch der Analyse und weiteren Unterstützung bzw. Automation der Abläufe in der Innenorganisation der Gerichte.
Elektronischer Rechtsverkehr in Familiensachen
Seit dem 01. Juni 2004 ist die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen elektronischen Außenkommunikation auf E-Mail Basis mit dem Amtsgericht Westerstede (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg) eröffnet. An diesem Tag ist in Niedersachsen auf der Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten (ElekRVVO) in Kraft getreten, die bei dem Amtsgericht Westerstede in allen Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie den hierauf gerichteten Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erlass einstweiliger Anordnungen die Einreichung elektronischer Dokumente nebst Anlagen gestattet.
Elektronischer Rechtsverkehr in der Fachgerichtsbarkeit (elba.nds)
In der niedersächsischen Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit wird seit Anfang Juli 2006 bei insgesamt drei Gerichten der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail-Basis nach dem in Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich eingesetzten Modell elba eingesetzt.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht Lüneburg und dem Arbeitsgericht Emden ermöglicht es, Schriftsätze und Anlagen auch in elektronischer Form bei Gericht einzureichen. Per E-Mail kann Klage erhoben, können Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Der dortige elektronische Rechtsverkehr mit elba.nds umfasst alle Verfahrensarten. Mit elba.nds wird die automatische Verarbeitung eingehender E-Mails gewährleistet. Selbstständig überprüft das System die qualifizierte elektronische Signatur auf den eingereichten elektronischen Dokumenten. Nach erfolgreicher Signaturprüfung werden die Dokumente – ebenfalls automatisiert – in den gerichtlichen Arbeitsablauf integriert. Die weitere elektronische Verarbeitung übernimmt das Programm EUREKA-Fach. In EUREKA-Fach können eingegangene elektronische Dokumente verwaltet und bearbeitet werden, so dass auch die Grundlagen für eine elektronische Aktenführung geschaffen sind.
Darüber hinaus wurde die Akteneinsicht und die Verfahrensstandabfrage über das Internet - das so genannte "Justizportal" - insbesondere für beteiligte Rechtsanwälte realisiert. Nach einer Registrierung können die Verfahrensbeteiligten einzelne Bestandteile der Gerichtsakte (Schriftsätze, Entscheidungen, etc.) öffnen und ausdrucken. Über das Justizportal sind zudem Informationen über den Stand des Verfahrens (Eingangsbearbeitung, Einholen weiterer Stellungnahmen oder Gutachten, Terminierung, etc.) abrufbar.
Elba.nds. wird voraussichtlich im Jahre 2011 auf den elektronischen Rechtsverkehr mittels des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) umgestellt.
Elektronischer Rechtsverkehr im MahnverfahrenIm Mahnverfahren sind seit mehreren Jahren die Verarbeitung von elektronisch übermittelten Mahnanträgen eingeführt. So können z. B. mit in größeren Kanzleien oder Unternehmen vorhandener professioneller Mahnsoftware erstellte Mahnanträge elektronisch über das Internet mittels EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder im Datenträgeraustausch an das Mahngericht übermittelt werden. Der Teilnahme an diesem Verfahren ist allerdings ein Zulassungs- und Testverfahren vorgeschaltet. Alternativ ermöglicht das Verfahren Online-Mahnantrag
Antragstellerinnen und Antragstellern ohne besondere Software, Anträge über die Internetseite www.online-mahnantrag.de
zu erstellen und entweder auszudrucken (Barcodeverfahren) oder – falls sie über eine Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat und ein geeignetes Kartenlesegerät verfügen – elektronisch zu übermitteln. Der Anteil der auf elektronischem Weg beim Zentralen Mahngericht in Uelzen
eingereichten Mahnanträge beträgt derzeit etwa 95% des Gesamtmahnaufkommens in Niedersachsen.
Elektronischer Rechtsverkehr in Handelsregistersachen
Durch das EHUG wurden die Länder verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern im In- und Ausland Einsicht in Registerdaten über eine Internetplattform zu ermöglichen. Dies erfolgt über ein gemeinsames Registerportal der Länder, das unter der Internetadresse www.handelsregister.de
zu erreichen ist. Es eröffnet den zentralen Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme der Länder und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte. Die Registrierung der Nutzer erfolgt zentral über die Internetseite.
Darüber hinaus können in Niedersachsen seit dem 01.01.2008 Anmeldungen und Unterlagen zum Handelsregister nur noch elektronisch eingereicht werden.
Elektronischer Rechtsverkehr in Insolvenzsachen
Die niedersäschsischen Insolvenzgerichte nutzen die aufgrund von § 9 InsO in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet bestehende Möglichkeit, bekanntzumachende Fakten im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
zu veröffentlichen.