Projekte zum Elektronischen Rechtsverkehr
(Stand: 11. Juni 2012)
Die niedersächsische Justiz ist im Sinne im Sinne ihrer Modernisierung sowie eines zeitgemäßen Service-Angebotes weiterhin bestrebt, den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften voranzubringen. Mit der am 29. Oktober 2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) wird der elektronische Rechtsverkehr in geeigneten Verfahren mit niedersächsischen Gerichten gestattet. So können wertvolle Erfahrungen auf dem E-Justice-Sektor gesammelt werden. Um die Rationalisierungs- und Beschleunigungspotentiale für die Justiz allerdings optimal nutzen zu können, bedarf es neben der Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten auch der Analyse und weiteren Unterstützung bzw. Automation der Abläufe in der Innenorganisation der Gerichte.
Elektronischer Rechtsverkehr in der Fachgerichtsbarkeit
In der niedersächsischen Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zum 01. November 2011 bei insgesamt drei Gerichten der elektronische Rechtsverkehr mittels EGVP eröffnet worden. Dieser hat den bis dahin zugelassenen elektronischen Rechtsverkehr auf E-Mail-Basis nach dem Modell elba ersetzt.
Die Gestattung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht Lüneburg und dem Arbeitsgericht Emden ermöglicht es, Schriftsätze und Anlagen in elektronischer Form bei Gericht einzureichen. Per EGVP kann Klage erhoben, können Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Der dortige elektronische Rechtsverkehr umfasst sämtliche Verfahrensarten. Nach Signaturprüfung werden die Dokumente automatisiert in den gerichtlichen Arbeitsablauf integriert. Die weitere elektronische Verarbeitung übernimmt das Programm EUREKA-Fach. In EUREKA-Fach können eingegangene elektronische Dokumente verwaltet und bearbeitet werden, so dass auch die Grundlagen für eine elektronische Aktenführung geschaffen sind.
Darüber hinaus wurde die Akteneinsicht und die Verfahrensstandabfrage über das Internet - das so genannte "Justizportal" - insbesondere für beteiligte Rechtsanwälte realisiert. Nach einer Registrierung können die Verfahrensbeteiligten einzelne Bestandteile der Gerichtsakte (Schriftsätze, Entscheidungen, etc.) öffnen und ausdrucken. Über das Justizportal sind zudem Informationen über den Stand des Verfahrens (Eingangsbearbeitung, Einholen weiterer Stellungnahmen oder Gutachten, Terminierung, etc.) abrufbar.
Elektronischer Rechtsverkehr im MahnverfahrenIm
Mahnverfahren sind seit mehreren Jahren die Verarbeitung von elektronisch übermittelten Mahnanträgen eingeführt. So können z. B. mit in größeren Kanzleien oder Unternehmen vorhandener professioneller Mahnsoftware erstellte Mahnanträge elektronisch über das Internet mittels EGVP oder im Datenträgeraustausch an das Mahngericht übermittelt werden. Der Teilnahme an diesem Verfahren ist allerdings ein Zulassungs- und Testverfahren vorgeschaltet. Alternativ ermöglicht das Verfahren Online-Mahnantrag
Antragstellerinnen und Antragstellern ohne besondere Software, Anträge über die Internetseite www.online-mahnantrag.de
zu erstellen und entweder auszudrucken (Barcodeverfahren) oder – falls sie über eine Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat und ein geeignetes Kartenlesegerät verfügen – elektronisch zu übermitteln. Der Anteil der auf elektronischem Weg beim Zentralen Mahngericht in Uelzen
eingereichten Mahnanträge beträgt derzeit etwa 95,5 % des Gesamtmahnaufkommens in Niedersachsen.
Elektronischer Rechtsverkehr in Handelsregistersachen
Durch gesetzliche Regelungen wurden die Länder verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern im In- und Ausland Einsicht in Registerdaten über eine Internetplattform zu ermöglichen. Dies erfolgt über ein gemeinsames Registerportal der Länder, das unter der Internetadresse www.handelsregister.de
zu erreichen ist. Es eröffnet den zentralen Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme der Länder und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte. Die Registrierung der Nutzer erfolgt zentral über die Internetseite.
Darüber hinaus können in Niedersachsen seit dem 01.01.2008 Anmeldungen und Unterlagen zum Handelsregister nur noch elektronisch eingereicht werden.
Seit dem 01. November 2011 ist der elektronische Rechtsverkehr ferner mit den Vereinsregistern eröffnet. Anmeldungen und Erklärungen zum Vereinsregister können seither wahlweise mittels des EGVP oder in Papierform abgegeben werden.
Elektronischer Rechtsverkehr in Insolvenzsachen
In zwei Stufen ist seit dem 01. November 2011 in Insolvenzsachen der elektronische Rechtsverkehr eingeführt worden. In einer ersten Stufe wurde die Einführung bei dem Amtsgericht Hannover vorgenommen und seit dem 01. April 2012 ist der Elektronische Rechtsverkehr flächendeckend mit allen Insolvenzgerichten eröffnet. Damit wurde vor allem die seit 1999 praktizierte Übermittlung der Insolvenztabellen per Diskette von den Verwaltern an die Gerichte abgelöst. Über die Einreichung der Insolvenztabellen hinaus können Schreiben oder Berichte der Verwalter an die Gerichte übersandt werden und können die Gerichte wiederum ihrerseits Dokumente über das EGVP versenden. Das Programm Eureka-Winsolvenz ist seit der Programmversion 4.5 hierauf ausgerichtet.