Im Bereich der Handelsregister erfolgt seit 01.01.2007 die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Einreichung aller Anmeldungen und der dazugehörigen Dokumente durch die Notare. Die Registergerichte übermitteln Eintragungsnachrichten und sonstige Mitteilungen an die Notare seit September 2008 ebenfalls elektronisch. Die Registerblätter aus Mecklenburg-Vorpommern können über das gemeinsame Registerportal der Länder abgerufen werden.
Mecklenburg-Vorpommern nutzt die weiteren Bekanntmachungsplattformen des Justizportals des Bundes und der Länder – Insolvenzbekanntmachungen, Rechtsdienstleistungsregister und Zwangsversteigerungstermine – ebenso wie die dortigen weiteren Online-Dienste.
Im Rahmen der Einführung der Grundbuchfachanwendung SolumSTAR ist die Anwendung ARGUS-EGB im März 2011 planmäßig abgelöst worden. Mit dem neuen Fachverfahren soll auch ein onlinebasiertes Grundbuchabrufverfahren eingeführt werden. Derzeit ist die Aufnahme des flächendeckenden Echtbetriebs des automatisierten Abrufverfahrens für den Herbst 2011 vorgesehen.
Die vier Registergerichte an den Amtsgerichten Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin sind an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden. Darüber hinaus ist auch beim Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern ein elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingerichtet. In Vorbereitung auf den Betrieb des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer ab 01.01.2012 wird im Sommer/Herbst 2011 bei jedem Amtsgericht in der Nachlassabteilung mind. ein Arbeitsplatz an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden.
Seit dem 1.1.2005 ist das Amtsgericht Hamburg als Gemeinsames Mahngericht auch für die Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können mit einem interaktiven Antragsformular unter www.onlinemahnantrag.de unmittelbar im Internet erfasst werden. Die Antragsdaten können dann entweder auf Papier (Umsetzung der Antragsdaten in einen Barcode-Ausdruck) gedruckt oder elektronisch übermittelt werden („Versand per Internet“).