Im Bereich der Handelsregister erfolgt seit 01.01.2007 die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Einreichung aller Anmeldungen und der dazugehörigen Dokumente durch die Notare. Detaillierte Regelungen dazu finden sich in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Januar 2007 in der Fassung vom 18. Dezember 2008. Durch die Registergerichte werden Eintragungsmitteilungen und sonstige Mitteilungen an die Notare seit September 2008 ebenfalls elektronisch übermittelt. Mit den Industrie- und Handelskammern des Landes ist der elektronische Datenaustausch in beide Richtungen bereits seit 2007 teilweise realisiert.
Mecklenburg-Vorpommern nutzt die anderen Bekanntmachungsplattformen des Justizportals des Bundes und der Länder - Insolvenzbekanntmachungen, Rechtsdienstleistungsregister und Zwangsversteigerungstermine - ebenso wie die dortigen weiteren Online-Dienste.
Zum 01.01.2010 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Entwicklerverbund für das Verfahren zur maschinellen Grundbuchführung SolumSTAR beigetreten. Das elektronische Grundbuch ARGUS-EGB wird ab September 2010 schrittweise durch SolumSTAR abgelöst.
Die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens (Auskunftsverfahren) befindet sich derzeit in der Planung und soll nach Durchführung einer Pilotierung zeitnah nach Anbindung der Grundbuchämter an das Programm SolumSTAR im Echtbetrieb eingesetzt werden.