Justizportal des Bundes und der Länder

Elektronischer Rechtsverkehr

Bund und  Länder haben für eine Vielzahl von Gerichten durch Rechtsverordnung den Zugang über ein elektronisches Gerichtspostfach erlaubt und zum Teil vorgeschrieben.

Zum Einsatz in den einzelnen Ländern stehen umfassende Informationen sowie die zum Download bereitstehende Programme unter http://www.egvp.deexterner Link zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Teilnahme von Drittprodukten beim EGVP finden Sie hierexterner Link.

 

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz befasst sich intensiv mit dem Elektronischen Rechtsverkehr. Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Fragestellungen zu diesem Thema befassen sich die von der Bund-Länder-Kommission eingerichteten Arbeitsgruppen „Elektronischer Rechtsverkehr“ – in fachlich / organisatorischer Hinsicht – und „IT-technische Standards in der Justiz“ – aus technischer Sicht.

Die entsprechende Arbeitsgruppe hat aktuell ein Konzept für einen umfassenden Registrierungsdienst entwickelt. Grobkonzept und Feinkonzept (S.A.F.E. / D.I.M.) dieses Registrierungsdienstes stehen hier zur Verfügung.

Darüber hinaus beschäftigt sich die „Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages“ externer Link mit diesem Thema. Die Arbeitsgruppe "Zukunft" der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz hat mit der "Gemeinsamen Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie), die von den Amtschefinnen und Amtschefs des BMJ und der LJVen im Rahmen ihres Treffens im April 2011 in Saarbrücken gebilligt worden ist, einen Weg skizziert, in einem überschaubaren Zeitraum die verbindliche elektronische Außenkommunikation mit Rechtsanwälten und Notaren sowie ggf. weiteren geeigneten Verfahrensbeteiligten einschließlich einer ausschließlich elektronischen Aktenführung einzuführen.

Bund und Länder haben eine Vielzahl von Pilotprojekten zum Elektronischen Rechtsverkehr initiiert.