Justizportal des Bundes und der Länder

Elektronischer Rechtsverkehr

Bund und  Länder haben für eine Vielzahl von Gerichten durch Rechtsverordnung den Zugang über ein elektronisches Gerichtspostfach erlaubt und zum Teil vorgeschrieben.

Zum Einsatz in den einzelnen Ländern stehen umfassende Informationen sowie die zum Download bereitstehende Programme unter http://www.egvp.deexterner Link zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Teilnahme von Drittprodukten beim EGVP finden Sie hierexterner Link.

 

Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz befasst sich intensiv mit dem Elektronischen Rechtsverkehr. Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Fragestellungen zu diesem Thema befassen sich die von der Bund-Länder-Kommission eingerichteten Arbeitsgruppen „Elektronischer Rechtsverkehr“ – in fachlich / organisatorischer Hinsicht – und „IT-technische Standards in der Justiz“ – aus technischer Sicht.

Die entsprechende Arbeitsgruppe hat aktuell ein Konzept für einen umfassenden Registrierungsdienst entwickelt. Grobkonzept und Feinkonzept (S.A.F.E. / D.I.M.) dieses Registrierungsdienstes stehen hier zur Verfügung.

Darüber hinaus beschäftigen sich die durch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eingesetzte Arbeitsgruppe „Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs durch Nutzungsanreize“ und die „Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages“ externer Link mit diesem Thema.

Bund und Länder haben eine Vielzahl von Pilotprojekten zum Elektronischen Rechtsverkehr initiiert.