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Hessen

Die hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaftenexterner Link eröffnet. Durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007 ist die Einreichung elektronischer Dokumente in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz, der Strafprozessordnung sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ermöglicht worden. Elektronische Dokumente können auch in bestimmten Beschwerdeverfahren eingereicht werden. Schriftsätze in den Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind ausschließlich elektronisch einzureichen.

In Folge des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind seit 1 Januar 2007 sowohl die Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form als auch die weiteren Dokumente in Registersachen nur noch elektronisch einzureichen. Auch hierfür steht der elektronische Gerichtsbriefkasten auf Basis des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) zur Verfügung. Seit 1. September 2008 wird auch der gesamte Postausgang (amtliche Ausdrucke sowie die zuzustellenden Schreiben) im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister an die Teilnehmer, die ein entsprechendes Postfach in EGVP besitzen, in elektronischer Form abgewickelt.

Im Insolvenzverfahren hat sich der elektronische Rechtsverkehr mit der neuen Version des gerichtlichen Fachverfahrens, die seit Ende Juni 2011 bei allen hessischen Insolvenzgerichten eingeführt ist, etabliert. Bisher (Stand 01.06.2012) sind nahezu 34.000 Eingänge auf elektronischem Wege zu verzeichnen. Im Gegenzug konnten zur Jahresmitte 2012 annähernd ebenso viele elektronische Ausgänge gezählt werden.

Darüber hinaus können im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids externer Link unter Nutzung des EGVP über das Internet gestellt werden. Auch hier erfolgt die gerichtliche Antwort zum Teil bereits elektronisch.

Auch in der Sozialgerichtsbarkeit nutzen nunmehr zwei erstinstanzliche Sozialgerichte das EGVP nicht nur für den Posteingang sondern auch für den Postausgang. Unter Nutzung der im Fachverfahren EUREKA-Fach vorhandenen Strukturierungs- und Anzeigewerkzeuge sowie der Software Normfall-Manager entsteht durch die elektronische Kommunikation zudem eine am Entscheiderarbeitsplatz nutzbare elektronische Duploakte. Es ist beabsichtigt, den elektronischen Postausgang im Jahr 2012 flächendeckend in der Sozialgerichtsbarkeit nutzbar zu machen.

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Im Rahmen der sukzessiven landgerichtsweisen Einführung der elektronischen Kostenrechnung (eRechnung) – zu Beginn vorwiegend für Kostenrechnungen für Vorschüsse in Zivilsachen – wurden seit März 2010 bis Mai 2012 etwa 87.000 elektronische Rechnungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vollständig automatisiert versandt. Seit Dezember 2010 steht die elektronische Rechnung für ganz Hessen zur Verfügung und wird als erster bundesweiter initiativer elektronischer Postausgang an alle Adressaten versandt, die Inhaber eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sind. Im Mai 2012 konnten bereits ca. 6.800 elektronische Rechnungen gezählt werden. Nach den bisherigen Prognosen wird erwartet, dass – soweit alle Rechnungen an entsprechend ausgerüstete Empfänger über den elektronischen Postausgang abgewickelt werden – 100.000 Rechnungen und mehr jährlich elektronisch versandt werden können.

Die elektronische Kostenrechnung hilft, die Verfahrensdauer zu verkürzen, und bietet für den Empfänger die Möglichkeit, die elektronischen Rechnungsdaten (im pdf-Format) ohne Medienbruch in einem Schritt zu verarbeiten. Im Vergleich zur Papierrechnung stellt dies einen deutlichen Mehrwert dar.

 Die Einrichtung eines elektronischen Bezahlsystems (ePayment) für sämtliche Ge-richtskostenrechnungen, das die Möglichkeit eröffnet, im Hessenportal mit Kreditkarte, giropay oder im elektronischen Lastschriftverfahren zu zahlen, ermöglicht zudem eine schnelle und sichere Abwicklung aller Zahlungen. Seit April 2012 sind nicht nur eRechnungen sondern alle Kostenrechnungen der Gerichte, auch die auf dem Postweg versendeten, über das Internet im ePaymentportal der hessischen Landesverwaltung bezahlbar. Im Monat Mai 2012 sind Kostenrechnungen in Höhe von insgesamt 50.000,- € auf diesem Weg gezahlt worden.

Die hessische Justiz erprobt in dem Projekt „ Elektronisches Ordnungswidrigkeitenverfahren (ERV-OWi)“ den vollständig elektronischen Verfahrensablauf in Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel über die Staatsanwaltschaften zu den Gerichten. Ziel des Projektes ist, die mehrfache Erfassung von Personen- und Verfahrensdaten zu vermeiden sowie das Verfahren durch den Wegfall von Transportwegen der Papierakte zu beschleunigen. In diesem Projekt soll auch die Basistechnologie für weitere Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr und der elektronischen Aktenführung in Hessen unter Berücksichtigung der Landesstandards geschaffen werden.

Ein Pilotprojekt ist bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Kassel gestartet. Für die Justiz ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zum Führen von elektronischen Akten und eine Kommunikationsplattform zum Austausch der Daten und der elektronischen Akten eingerichtet worden.

Hervorzuheben ist die für das Projekt geschaffene PDF-Sammelakte, in der alle Dokumente der Akte komfortabel visualisiert und entsprechend eingesehen werden können, ohne jede einzelne Datei öffnen zu müssen. Diese Sammelakte wird auch für die Akteneinsicht per EGVP bereitgestellt.

Die Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem wegen der Vielzahl der Beteiligten und somit benötigten Schnittstellen sehr komplex.

Seit November 2011 werden hessenweit auch alle Ordnungswidrigkeiten wegen Lenkzeitüberschreitungen (Fahrpersonalsachen) mit dem Verfahren ERV OWi vollständig elektronisch von der Zentralen Ahndungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen, der Staatsanwaltschaft Limburg und dem Amtsgericht Limburg - Zweigstelle Hadamar - bearbeitet.

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Im Elektronischen Handelsregister sind alle Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bei den 18 Registergerichten auf die elektronische Führung umgestellt und die hessischen Registerdaten sind auch über das bundesweite Registerportal  externer Link online recherchierbar. Handelsregisterbekanntmachungen  externer Link können elektronisch über das Internet abgerufen werden.

Alle 2,6 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbarexterner Link. Die ALB-Schnittstelle im Elektronischen Grundbuch wurde mittlerweile bei allen hessischen Grundbuchämtern eingeführt und optimiert den Datenaustausch mit der Katasterverwaltung.

Insolvenzveröffentlichungenexterner Link und Zwangsversteigerungstermine externer Link können über das Internet elektronisch abgerufen werden.

Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank(LaReDaexterner Link) wird von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.