Die hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften
eröffnet. Durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007 ist die Einreichung elektronischer Dokumente in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz, der Strafprozessordnung sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ermöglicht worden. Elektronische Dokumente können auch in bestimmten Beschwerdeverfahren eingereicht werden. Schriftsätze in den Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
In Folge des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind sowohl die Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form als auch die weiteren Dokumente in Registersachen nur noch elektronisch einzureichen. Auch hierfür steht der elektronische Gerichtsbriefkasten auf Basis des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) zur Verfügung. Seit 1. September 2008 wird auch der gesamte Postausgang (amtliche Ausdrucke sowie die zuzustellenden Schreiben) im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister an die Teilnehmer, die ein entsprechendes Postfach in EGVP besitzen, in elektronischer Form abgewickelt.
Im Insolvenzverfahren hält der der elektronische Rechtsverkehr mit der neuen Version des gerichtlichen Fachverfahrens, die seit Ende Juni 2011 bei allen hessischen Insolvenzgerichten eingeführt ist, verstärkt Einzug. Bisher (Stand 01.07.2011) sind bereits mehr als 5.200 Eingänge auf elektronischem Wege zu verzeichnen. Im Gegenzug konnten zur Jahresmitte 2011 bereits über 1.100 elektronische Ausgänge gezählt werden.
Darüber hinaus können im Rahmen des
automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids
unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) über das Internet gestellt werden. Auch hier erfolgt die gerichtliche Antwort zum Teil bereits elektronisch.
Im Rahmen der sukzessiven Einführung der elektronischen Kostenrechnung (eRechnung) – zu Beginn vorwiegend für Kostenrechnungen für Vorschüsse in Zivilsachen – wurden seit März 2010 bis zum Jahresende 2010 etwa 10.000 elektronische Rechnungen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vollständig automatisiert versandt. Seit Dezember 2010 steht die elektronische Rechnung für alle hessischen Gerichte zur Verfügung und wird als erster bundesweiter initiativer elektronischer Postausgang an alle Adressaten versandt, die Inhaber eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sind. In der ersten Jahreshälfte 2011 konnten bereits ca. 22.000 elektronische Rechnungen gezählt werden.
Die elektronische Kostenrechnung hilft, die Verfahrensdauer zu verkürzen, und bietet für den Empfänger die Möglichkeit, die elektronischen Rechnungsdaten (im pdf-Format) ohne Medienbruch in einem Schritt zu verarbeiten. Im Vergleich zur Papierrechnung stellt dies einen deutlichen Mehrwert dar.
Ein Pilotprojekt ist bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Kassel gestartet. Für die Justiz ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zum Führen von elektronischen Akten und eine Kommunikationsplattform zum Austausch der Daten und der elektronischen Akten eingerichtet worden.
Hervorzuheben ist die für das Projekt geschaffene PDF-Sammelakte, in der alle Dokumente der Akte komfortabel visualisiert und entsprechend eingesehen werden können, ohne jede einzelne Datei öffnen zu müssen. Diese Sammelakte wird auch für die Akteneinsicht per EGVP bereit gestellt.
Die Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem wegen der Vielzahl der Beteiligten und somit benötigten Schnittstellen sehr komplex.
Ab Oktober 2011 werden hessenweit auch die Ordnungswidrigkeiten wegen Lenkzeitüberschreitungen (Fahrpersonalsachen) mit dem Verfahren ERV OWi vollständig elektronisch von der Zentralen Ahndungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen, der Staatsanwaltschaft Limburg und dem Amtsgericht Limburg Zweigstelle Hadamar elektronisch bearbeitet werden.
Alle 2,6 Millionen
Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar
. Die ALB-Schnittstelle im Elektronischen Grundbuch wurde mittlerweile bei allen hessischen Grundbuchämtern eingeführt und optimiert den Datenaustausch mit der Katasterverwaltung.
Insolvenzveröffentlichungen
und Zwangsversteigerungstermine
können über das Internet elektronisch abgerufen werden.
Die hessische
Landesrechtsprechungsdatenbank(LaReDa
) wird von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.