Die hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen insgesamt 95 Gerichten und Staatsanwaltschaften
eröffnet. Durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26.10.2007 ist die Einreichung elektronischer Dokumente in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz, der Strafprozessordnung sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ermöglicht worden. Elektronische Dokumente können auch in Beschwerdeverfahren nach der Grundbuchordnung und nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingereicht werden. Schriftsätze in den Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
Seit dem 01.01.2007 sind in Folge des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sowohl die Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form als auch die weiteren Dokumente in Registersachen nur noch elektronisch einzureichen. Auch hierfür steht der elektronische Gerichtsbriefkasten zur Verfügung.
Mit dem Projekt „Online Klageverfahren & elektronische Vorschusszahlung“ wird über das Hessenportal ein neuer elektronischer Zugang zu den Gerichten eröffnet, der vorerst beim Landgericht Limburg a.d. Lahn in erstinstanzlichen Zivilverfahren pilotiert wird. Die von dem Rechtsanwalt bereits erfassten Daten können unmittelbar in das Fachsystem der Justiz übernommen werden. Dies spart Zeit und vermeidet Doppelarbeit. Unter Nutzung des Elektronischen Gerichts und Verwaltungspostfachs (EGVP) werden die Daten einschließlich der zu übermittelnden Dokumente und Schriftsätze dem zuständigen Gericht zur direkten Verarbeitung im Justizfachverfahren zugeleitet. Um die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf dem umgekehrten Weg zu nutzen, werden bei elektronisch eingereichten Klageschriften die Vorschusskostenrechnungen auf elektronischem Wege an die Parteivertreter übersandt. Die Einbindung eines elektronischen Bezahlsystems (ePayment) ermöglicht zudem eine schnelle und sichere Abwicklung der Vorschusszahlungen. In der ersten Ausbaustufe wird auch bei in Papierform eingereichten Zivilklagen der Versand der elektronischen Vorschusskostenrechnung mit EGVP pilotiert. Ziel ist es hierbei die Versendung aller Kostenrechnungen an auf elektronischem Wege erreichbaren Anwälte bzw. Kostenschuldner zu ermöglichen.
Die hessische Justiz erprobt in dem Projekt „Elektronisches Ordnungswidrigkeitenverfahren (ERV-OWi)“ den vollständig elektronischen Verfahrensablauf in Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel über die Staatsanwaltschaften zu den Gerichten. Ziel des Projektes ist, die mehrfache Erfassung von Personen- und Verfahrensdaten zu vermeiden sowie das Verfahren durch den Wegfall von Transportwegen der Papierakte zu beschleunigen. In diesem Projekt soll auch die Basistechnologie für weitere Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr in Hessen unter Berücksichtigung der Landesstandards geschaffen werden.
Ein Pilotprojekt ist bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Kassel gestartet. Für die Justiz ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zum Führen von elektronischen Akten und eine Kommunikationsplattform zum Austausch der Daten und der elektronischen Akten eingerichtet worden. Bei der Staatsanwaltschaft ist die elektronische Akte bereits seit März 2007 im Einsatz, beim Amtsgericht Kassel ist dies seit Januar 2008 der Fall.
Hervorzuheben ist die für das Projekt geschaffene PDF-Sammelakte, in der alle Dokumente der Akte komfortabel visualisiert und entsprechend eingesehen werden können, ohne jede einzelne Datei öffnen zu müssen. Diese Sammelakte wird auch für die Akteneinsicht per EGVP bereit gestellt.
Die Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem wegen der Vielzahl der Beteiligten und somit benötigten Schnittstellen sehr komplex.
Im Elektronischen Handelsregister sind seit November 2006 alle Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bei den 18 konzentrierten Registergerichten auf die elektronische Führung umgestellt. Seit dem 01.01.2007 sind die hessischen Registerdaten über das bundesweite Registerportal
online recherchierbar. Anmeldungen gemäß § 12 HGB sowie weitere Dokumente sind seit dem 01.01.2007 in Hessen ausschließlich in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Handelsregisterbekanntmachungen
können seit dem 01.01.2007 elektronisch über das Internet abgerufen werden.
Insolvenzveröffentlichungen
können über das Internet elektronisch abgerufen werden.
Alle 2,6 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar
. Die ALB-Schnittstelle im Elektronischen Grundbuch wurde mittlerweile bei allen hessischen Grundbuchämtern eingeführt und optimiert den Datenaustausch mit der Katasterverwaltung.
Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank(LaReDa
) wird von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.