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Hamburg

Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgerichtexterner Link möglich. Eine RVO ist erlassen worden (vgl. unter www.landesrecht.hamburg.de  externer Link).

Im Handelsregister sind die obligatorische elektronische Einreichung aller Unterlagen und Anträge über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP  externer Link sowie der Online-Abruf  externer Link realisiert.

Einzelheiten des Verfahrens beim elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg werden unter der Internetadresse www.poststelle.justiz.hamburg.de  externer Link bekannt gemacht.

Im Mahnbereich wurden die Lösungen Online-Mahnantrag  externer Link, den jedermann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur stellen kann, und ProfiMahn als vereinfachtes Verfahren zur elektronischen Antragstellung, dem jedoch ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet ist, umgesetzt.

Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen.

Insolvenzbekanntmachungen  externer Link erfolgen ausschließlich im Internet.

Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de  externer Link).

Nach Schaffung eines "elektronischen Gerichtspostfaches" im "hamburg-Gateway" - als allgemeiner Infrastruktur des Landes zur rechtsverbindlichen Übermittlung elektronischer Dokumente - soll der elektronische Rechtsverkehr ausgeweitet werden. Dazu bieten sich die Bereiche öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgericht) und die Register vorrangig an, weil hier am ehesten Verfahren ohne Medienbruch durchgeführt werden können.