Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgericht
möglich. Eine RVO ist erlassen worden (vgl. unter www.landesrecht.hamburg.de
).
Im
Handelsregister sind die obligatorische elektronische Einreichung aller Unterlagen und Anträge über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP
sowie der Online-Abruf
realisiert.
Einzelheiten des Verfahrens beim elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg werden unter der Internetadresse www.poststelle.justiz.hamburg.de
bekannt gemacht.
Im
Mahnbereich wurden die Lösungen Online-Mahnantrag
, den jedermann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur stellen kann, und ProfiMahn als vereinfachtes Verfahren zur elektronischen Antragstellung, dem jedoch ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet ist, umgesetzt.
Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen.
Insolvenzbekanntmachungen
erfolgen ausschließlich im Internet.
Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de
) und aktuelle gerichtliche Entscheidungen können unter der Adresse www.rechtsprechung.hamburg.de abgerufen werden.
Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs an weiteren Gerichten bzw. für weitere Verfahrensbereiche wird in Umsetzung der bundesweiten „ERV-Gesamtstrategie“ für die kommenden Jahre geplant.