Justizportal des Bundes und der Länder

Hamburg

Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgerichtexterner Link möglich. Eine RVO ist erlassen worden (vgl. unter www.landesrecht.hamburg.de  externer Link).

Im Handelsregister sind die obligatorische elektronische Einreichung aller Unterlagen und Anträge über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP  externer Link sowie der Online-Abruf  externer Link realisiert.

Einzelheiten des Verfahrens beim elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg werden unter der Internetadresse www.poststelle.justiz.hamburg.de  externer Link bekannt gemacht.

Im Mahnbereich wurden die Lösungen Online-Mahnantrag  externer Link, den jedermann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur stellen kann, und ProfiMahn als vereinfachtes Verfahren zur elektronischen Antragstellung, dem jedoch ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet ist, umgesetzt.

Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen.

Insolvenzbekanntmachungen  externer Link erfolgen ausschließlich im Internet.

Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de  externer Link) und aktuelle gerichtliche Entscheidungen können unter der Adresse www.rechtsprechung.hamburg.de abgerufen werden.

Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs an weiteren Gerichten bzw. für weitere Verfahrensbereiche wird in Umsetzung der bundesweiten „ERV-Gesamtstrategie“ für die kommenden Jahre geplant.