Seit dem 01.12.2005 ist der elektronischen Rechtsverkehr mit allen Bremer Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Basis des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" - das unter anderem auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof eingesetzt wird - eröffnet. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen (BremGBl. 2005 S. 579).
Bereits seit längerem ist es möglich, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids
über das Internet einzureichen (Verfahren „ProfiMahn“ und „Online-Mahnantrag“).
Das
elektronische Grundbuch ist eingeführt; die Zugriffsberechtigten können online Einsicht
nehmen.
Das elektronische Handelsregister mit der Möglichkeit der Online-Einsichtnahme wird zurzeit eingeführt.
Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet im Rahmen des länderübergreifenden Portals www.insolvenzbekanntmachungen.de
.
Auch Zwangsversteigerungstermine sollen künftig ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden.