Justizportal des Bundes und der Länder

Bremen

Seit dem 01.12.2005 ist der elektronischen Rechtsverkehr mit allen Bremer Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Basis des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" - das unter anderem auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof eingesetzt wird - eröffnet. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen (BremGBl. 2005 S. 579).

Bereits seit längerem ist es möglich, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids externer Link über das Internet einzureichen (Verfahren „ProfiMahn“ und „Online-Mahnantrag“).

Das elektronische Grundbuch ist eingeführt; die Zugriffsberechtigten können online Einsicht externer Link nehmen.

Das elektronische Handelsregister mit der Möglichkeit der Online-Einsichtnahme wird zurzeit eingeführt.

Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet im Rahmen des länderübergreifenden Portals www.insolvenzbekanntmachungen.de externer Link.

Auch Zwangsversteigerungstermine sollen künftig ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden.