Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt Verfahren zur rechtswirksamen elektronischen Einreichung von Klagen, Anträgen bzw. Anmeldungen betrieben.
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof bieten in diesem Zusammenhang ein elektronisches Gerichtspostfach an, dass den Kommunikationspartnern für eine rechtswirksame elektronische Dokumentenübertragung einen komfortablen und sicheren Weg bietet.
Informationen über die Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr bei den genannten Gerichten und beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie Einzelheiten des jeweiligen Verfahrens können über die Internetadressen der Gerichte und des Deutschen Patent- und Markenamts abgerufen werden.