Justizportal des Bundes und der Länder

Bayern

A) Bestehender Elektronischer Rechtsverkehr:

Das Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) ist seit Februar 2002 flächendeckend eingeführt und umfasst rd. 60.000.000 Seiten. Das seit 1995 eingesetzte Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahmeexterner Link in das Grundbuch steht seit Ende 2004 als Internetlösung zur Verfügung. Derzeit nutzen knapp 3.000 Teilnehmer mit rund 3,0 Mio Abrufen jährlich diese Online-Einsicht.

Das Elektronische Handelsregister ist seit Juni 2004 flächendeckend im Einsatz; seit September 2003 ist hier eine Online-Einsichtnahmeexterner Link via Internet über das Landesportal möglich. Bayern ist aber auch an das Bundesportal www.handelsregister.deexterner Link angeschlossen. Über diese Portale wurden 2011 bayerische Registerinformationen jährlich in rd. 3,5 Mio. Fällen abgerufen.

Der Elektronische Rechtsverkehr ist in Angelegenheiten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister eröffnet. Zum Zentralen Mahngericht Bayern können Mahnbescheidsanträge online eingereicht werden.

B) Aktuelles Projekt:

Zur Umsetzung der mit dem Ziel, bis 2020den Elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akten in breitem Umfang bei den Gerichten einzuführen, vereinbarten Ge-meinsamen Strategiewurde in Bayern ein Grobkonzept erarbeitet, das die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte unter Berücksichtigung der organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen in Bayern in folgenden Verfah-rensbereichen zum Gegenstand hat:

  • Grundbuchsachen
  • Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister

    (nach Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akten, bestehen noch Ausbaumöglichkeiten in Bezug auf das sog. "verwaltende Schriftgut" sowie die elektronische Kommunikation außerhalb der obligatorischen elektronischen Registeranmeldung)

  • Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren (Erkenntnisverfahren)
  • Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren (Erzwingungshaftsachen)
  • Zwangsvollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung in Forderungen)
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (erstinstanzliche Zivilsachen vor den Landgerichten)
  • Elektronische Zweitakte bei Staatsanwaltschaften.

Bei der Umsetzung der Ziele wird die elektronische Kommunikationsplattform (eKP) als Infrastrukturvoraussetzung für den Elektronischen Rechtsverkehr eine erhebliche Rolle spielen. Mit der Einführung der elektronischen Akte wird - abgesehen von Registersachen - Neuland betreten. Die Einführung der elektronischen Akte erfordert wegen der damit verbunden erheblichen Auswirkungen auf die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie auf die entsprechenden Abläufe zumindest im gerichtlichen Erkenntnisverfahren ein schritt-weises Vorgehen.

Die ersten Produktivsetzungen sind für 2014 geplant (Grundbuch und Register).