Das
Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) ist seit Februar 2002 flächendeckend eingeführt und umfasst rd. 60.000.000 Seiten. Das seit 1995 eingesetzte Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme
in das Grundbuch steht seit Ende 2004 als Internetlösung zur Verfügung. Derzeit nutzen über 2.500 Teilnehmer mit rund 2,8 Mio Abrufen jährlich diese Online-Einsicht.
Das
Elektronische Handelsregister ist seit Juni 2004 flächendeckend im Einsatz; seit September 2003 ist hier eine Online-Einsichtnahme
via Internet über das Landesportal möglich. Bayern ist aber auch an das Bundesportal www.handelsregister.de
angeschlossen. Über diese Portale wurden 2010 bayerische Registerinformationen jährlich in rd. 2,5 Mio. Fällen abgerufen.
Der Elektronische Rechtsverkehr ist in Angelegenheiten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister eröffnet. Zum Zentralen Mahngericht Bayern können Mahnbescheidsanträge online eingereicht werden.