Das Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) wurde flächendeckend im Februar 2002 eingeführt und umfasst rd. 60.000.000 Seiten. Das seit 1995 eingesetzte Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme
in das Grundbuch steht seit Ende 2004 als Internetlösung zur Verfügung. Derzeit nutzen über 2.400 Teilnehmer mit rund 220.000 Abrufen monatlich diese Online-Einsicht.
Das Elektronische Handelsregister ist seit Juni 2004 flächendeckend im Einsatz; seit September 2003 ist hier eine Online-Einsichtnahme
via Internet möglich, zurzeit gibt es etwa 40.000 Abrufe monatlich. Bayern ist dem Bundesportal www.handelsregister.de
angeschlossen.
Veröffentlichungen in Insolvenzsachen erfolgen auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de
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Ein Großteil der bayerischen Amtsgerichte veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine auf dem Portal www.zvg-portal.de
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Im Mahnverfahren sind die Verfahren EGVP und TARWEB eingeführt. Sie ermöglichen mit professioneller Kanzleisoftware erstellte Mahnanträge elektronisch zu übermitteln. Hingegen ermöglicht das Projekt "Online-Mahnantrag"
Antragstellern ohne eigene Software, Anträge über eine Internetseite zu erstellen und entweder auf normalen Papier auszudrucken oder, falls sie über eine entsprechende Signaturkarte nebst Kartenleser verfügen, mit qualifizierter digitaler Signatur elektronisch einzureichen. Außerdem werden Mahnanträge elektronisch auf Datenträgern eingereicht. Der Anteil der insgesamt auf elektronischem Wege eingereichten Mahnanträge beträgt rund 65 %.
Daneben findet ein Datenaustausch der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der Polizei und den zentralen Registern des Bundes, der Landesjustizkasse und anderen Behörden statt.