Derzeit ist der
elektronischen Rechtsverkehr an den Landgerichten Stuttgart, Freiburg i.Br. und am Landgericht Mannheim eröffnet. An diesen Gerichten können Zivilverfahren und Verfahren vor den Kammern in Handelssachen elektronisch betrieben werden. Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier
.
Seit dem 01.01.2007 sind Anmeldungen zum
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 HGB entsprechend dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) nur noch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Informationen zum elektronischen Einreichungsverfahren in Baden-Württemberg finden sie hier.
Auskünfte aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, sowie zusätzlich aus den Vereinsregistern der Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm erhalten Sie auf www.handelsregister.de.
Voraussetzung ist die eigenständige Registrierung auf diesem Portal. Reine Recherchen bedürfen keiner Registrierung.
Im
Mahnverfahren können Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides online erfasst und dem Gericht auf dem Postweg oder über das Internet übermittelt werden. Zur Antragstellung und für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Mahnportal.
Alle
Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg sind am Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de
der Länder angeschlossen.
Die Einführung des
elektronischen Grundbuchs zielt auf eine Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und der Abläufe in der Verwaltung. Dies wird durch die elektronische Bearbeitung in den Grundbuchämtern erreicht. Hinzu kommt, dass die elektronischen Grundbücher für zugelassene Nutzer bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse zum Abruf im Internet bereitstehen. Seit August 2000 werden in Baden-Württemberg die Grundbücher sukzessive elektronisch erfasst, signiert und zentral in einem Rechenzentrum abgespeichert. Zwischenzeitlich sind ca. 4 Mio. baden-württembergische Grundbücher elektronisch erfasst. Weitere Informationen über die Voraussetzung zur Zulassung sowie den Erfassungsstand finden sich auf hier.