Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) wurde im Auftrag der 37. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 30. und 31. Mai 1969 ins Leben gerufen. Ihr gehören die Landesjustizverwaltungen und mit beratender Stimme das Bundesjustizministerium an. Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium der Justiz der Republik Österreich als Beobachter an den Sitzungen teil.
Die BLK befasst sich mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:
Die Mitglieder der BLK bestimmen einvernehmlich das Vorsitzland. Der Vorsitz soll alle drei Jahre wechseln. Seit Januar 2006 übt die Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg den Vorsitz aus.
Die Sitzungen finden jeweils im Mai und im November eines Jahres statt.