Die Basis für Zusammenarbeit der Mitglieder der Bund-Länder-Kommission bilden die Geschäftsordnung(
32 KB) und die Anmerkungen zur Zusammenarbeit (
15 KB). Darüber hinaus wurden durch die Bund-Länder-Kommission Regelungen für den Datenaustausch mit der Justiz getroffen: